Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, dass im Urteil zur Umgehungsstraße Klagegründe zu Unrecht nicht berücksichtigt wurden und das Urteil somit rechtsfehlerhaft ist.
BUND hat Klage eingereichtDer BUND Sachsen hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung, Abschnitt "Östlich B101" eingereicht. ProWald unterstützt diese Klage auch finanziell, auch alle Anderen, die diese Straße ablehnen, rufen wir zu Spenden auf. Näheres unter Spenden