Bürgerinitiative für den Schutz der Freiberger Waldgebiete

Aktuell

Jeder Freiberger einen Baum! unter diesem Motto will die Initiative "Freiberg pflanzt" das Pflanzen von 40.000 Bäumen initiieren


 

facebook

AdminLoginAdminMail
Impressum
Lärmbelastung

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlich festgelegten Immissionsgrenzwerte betragen 59 dB(A) tags und 49 db(A) nachts für allgemeine Wohngebiete. Das Dezibel ist eine logarithmische Größe, d.h. eine Erhöhung des Schallpegels von 3 Dezibel entspricht einer VERDOPPLUNG der Schallintensität des Lärms, eine Erhöhung von 10 Dezibel entspricht einer VERZEHNFACHUNG.
Quelle: http://www.bi-a10-nord.de/downloads/archive/... (Lärm_1.pdf)

Ausbreitung

Mit größer werdender Entfernung kommt es nicht automatisch zu einer Abnahme des Lärmpegels, es kann u.U. sogar zur Verstärkung kommen. Ursachen dafür sind Reflexionen an Wolkenschichten, Wohnblocks, Wänden, etc. sowie die Ausbreitung von Lärm durch Wind. Es bilden sich 'Berge' und 'Täler' der Schallintensität, d.h. es kann durch Überlagerungen lokal begrenzt zu extrem höheren Belastungen kommen.

Insbesondere durch die beträchtliche Höhe der Trasse von 8 bis 10m über der Geländeoberfläche im Bereich der Querung der Eisenbahnlinie im Hospitalwald ist eine großräumige Verlärmung weiter Teile der Stadt zu erwarten.

Lärmbelastung der geplanten Trasse

Die Immissionsgrenzwerte wurden zumindest im Bereich Friedeburg schamlos ausgereizt. Nach Angaben zum Planfeststellungsbeschluss Az. 32-0513.26/2005.012. B173-Bamberg Dresden B101 Aue-Berlin Ortsumgehung Freiberg sei kein Grundstückseigentümer des Wohnparks Friedeburg/ Neufriedeburg betroffen.

Die höchsten ermittelten Lärmpegel betragen in der Trebrastraße 20 54.1 dB(A) tags und 48.1 dB(A) nachts.
Jegliche Forderungen nach Lärmschutz wurden von der Planfeststellungsbehörde zurückgewiesen. Auch Messungen des Lärmpegels nach Fertigstellung der Straße werden nicht für nötig gehalten.

Im Gegensatz dazu steht in den Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss Az. 32-0513.26/2005.012. B173-Bamberg Dresden B101 Aue-Berlin Ortsumgehung Freiberg auf S. 131/132:

Diesen beiden Punkten wird in den Planungsunterlagen keineswegs genügend Rechnung getragen.

Weitere in Trassennähe befindliche betroffene Gebiete werden in den genannten Unterlagen garnicht erst erwähnt:

Lediglich die Bereiche Lößnitzer Straße, Kleinschirmaer Straße, Hubertusweg werden kurz angesprochen, ohne dass konkrete Zahlen genannt werden.


Recherchiert von Lutz Muche 11.3.2011

1BlmSchG = Gesetz zum Schutz vor schädlichhen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz)